Regelungen zu Corona nach den Osterferien
Maskenpflicht
In der Schule und bei Schulveranstaltungen müssen keine Masken mehr getragen werden.
Eine Maske darf jedoch weiterhin freiwillig getragen werden. Sie ist ein nachgewiesener wirksamer Schutz vor Ansteckung.
Testpflicht
Die Testpflicht ist aufgehoben.
Hygienekonzept in der Schule
Die bisherigen Hygieneregelungen werden weiterhin beachtet.
Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse
Sollte es zu einem Infektionsfall in einer Klasse kommen, muss sich nur noch das erkrankte Kind in Quarantäne begeben.
Eltern melden bitte weiterhin ein positives Testergebnis der Klassenlehrerin.
Die Quarantänebestimmungen für Erkrankte gelten weiterhin wie bisher.
Bei Schulveranstaltungen gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr.